AGB

  1. logoAllgemeines

    Es gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen der Firma Matthias Schmehl Laboraustattung und Materialien für die Dünnschichttechnik. Alle Änderungen müssen schriftlich bestätigt werden. Der Kunde stimmt zu, daß wir für die Vertragsabwicklung wichtige Daten auf EDV speichern. Anwendbar ist deutsches Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts (CISG).

  2. Angebote, Rücknahme

    Alle Angebote sind unverbindlich in jeder Hinsicht und maximal bis zum 31.12. des Jahres begrenzt, in dem das Angebot erstellt wurde. Sind Sonderangebote von Lagerware ausgewiesen, gelten sie solange als gültig, bis der Lagervorrat aufgebraucht ist. Wir behalten uns Preisirrtümer, Weitergabe von Preiserhöhungen der Lieferanten / Dienstleister, auch nach Erstellung des Angebotes, vor und können ohne Schaden von unseren Angeboten zurücktreten - es besteht in diesen Fällen unsererseits keine Auftragserfüllungspflicht, insbesondere bei Umstände die ein Einstehen für den Angebotspreis unmöglich machen. Angebote über diverse Positionen von Labormöbeln, komplette Laborausstattungen, Angebote über viele Einzelpositionen von Laborgeräten sind Mischkalkulationen. Bei Bestellung nur von ausgewählten Positionen dieser Angebote können wir die Ausführung ablehnen. Eine Rücknahme bedarf unserer Zustimmung. Falls wir zustimmen, erheben wir bei den bestellten Produkten eine Rücknahme- und Handlingsgebühr. Die Höhe ist vom Produkt abhängig und richtet sich auch nach den zusätzlichen Gebühren der Produzenten. Die Rücknahmen von Chemikalien, Einwegartikeln oder Verbrauchsmaterialien sind generell, nach Anbruch der Verpackung, ausgeschlossen.

  3. Preise, Zahlungsbedingungen

    Die Preise verstehen sich in EUR ohne Mehrwertsteuer. Diese wird zu dem aktuell gültigen Satz erhoben. Die Preise sind in der Regel ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen zu zahlen. Angebote mit einer Skontofrist sind so zu zahlen, daß der Betrag am Tag des Ablaufes der Skontofrist unserem Konto gutgeschrieben ist. Verspätete Zahlungseingänge belasten wir vom 1.Tag der Fristüberschreitung mit 10 EUR und weitere 10 EUR für je weitere 30 Tage Verspätung u.s.w.. Nicht bezahlte Rechnungen mahnen wir. Wird nach der erste Mahnung nicht innerhalb von 14 Tagen gezahlt, setzen wir analoge Kosten wie bei verspäteten Zahlungseingängen an (10 EUR für je 30 Tage Verspätung u.s.w.). Die Aufrechnung mit anderen Forderungen ist nicht statthaft. Sind in unseren Angeboten Richtpreise angegeben können wir den Endpreis aufgrund fehlender Informationen bzw. fehlender Auftragsklarheit nicht exakter benennen. Der Endpreis kann dann sowohl höher, als auch niedriger als angegeben, ausfallen.

  4. Qualitäten, Reinheiten, Normen

    Normenangaben, Eigenschaften, Features, Qualitätsangaben und Reinheitsangaben sind Angaben des Hersteller der Produkte. Diese Angaben im Katalog / Shop entbinden nicht von der Prüfungspflicht auf Zulassung und Eignung durch den Käufer (Anwender). Jedes Produkt muß auf seine Eignung bezüglich eines Einsatzes unter Anwendungsbedingungen vom Anwender getestet werden. Jeder Anwender muß seiner Sorgfaltspflicht bezüglich eines Produkteinsatzes nachkommen. Wir haften nicht für Schäden oder Mangelfolgeschäden durch den Einsatz eines bei uns erworbenen Produktes.

  5. Eigentumsvorbehalt

    Die Ware bleibt bis zur endgültigen Bezahlung unser Eigentum gemäß § 455 BGB und den nachstehenden gemachten Erweiterungen.
    1. Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen des Verkäufers dessen Eigentum.
    2. Die Forderung des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware wird bereits jetzt an den Verkäufer abgetreten und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware an einen oder mehrere Abnehmer weiterverkauft wird. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherung des Vorbehaltsverkäufers nur in der Höhe des Wertes der jeweils verkauften Vorbehaltsware.
    3. Der Käufer ist zum Weiterverkauf und zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, daß die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf gemäß Punkt b) auf den Verkäufer übergeht.
    4. Der Käufer ist zur Einziehung der Forderung aus dem Weiterverkauf trotz der Abrechnung ermächtigt. Die Einziehungsbefugnis des Verkäufers bleibt von der Einziehungsermächtigung des Käufers unberührt. Der Verkäufer wird aber selbst die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seiner Zahlungspflicht ordnungsgemäß nachkommt.
    5. Eine Sicherungsübereignung oder Verpfändung unserer Ware ist dem Käufer nicht gestattet. Vor Zugriff Dritter hat er unverzüglich dem Verkäufer Mitteilung zu machen.
    6. Wir sind jederzeit berechtigt, die Herausgabe der uns gehörenden Sachen zu verlangen. Machen wir von diesem Recht Gebrauch, so liegt hier nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn wir dies ausdrücklich in schriftlicher Form erklären und bestätigen.

  6. Gefahr, Lieferbedingungen und Fristen

    Die Gefahr für die Ware geht nach Verlassen unserer Firma auf den Kunden über. Das gilt für Teillieferungen sowie für andere Leistungen. Es werden pauschal Versandkosten von 6,95 EUR berechnet. Sollten Zusatzkosten durch den Transport von Gefahrstoffen entstehen, informieren wir Sie vor Auftragsausführung Die Pauschale beinhaltet die Verpackungskosten, die Verpackung und den Transport. Abweichende Handhabung wird dem Kunden bekanntgegeben. Lieferfristen gelten auch bei schriftlicher Bestätigung durch uns als unverbindlich. Höhere Gewalt (auch Pandemien), Streiks, andere Aussperrungen bei Zulieferern, Unvermögen o. a. verlängern die Lieferfrist entsprechend. Haftungsansprüche oder Regreßforderungen aus verspäteter Lieferung sind auch bei schriftlicher Angabe eines Liefertermins ausgeschlossen. Wird eine Lieferung von Labormöbeln / Laborgeräten / Sputtertargets aus Edelmetallen vom Kunden und nicht von uns entgegen genommen so gilt der HGB § 377 nicht und Lieferspeditionen, Paketdienste können sich nicht auf ihn berufen.

  7. Gewährleistung, Haftung, Datenspeicherung

    Die Angaben in Werbeschriften, im Katalog / Shop, aus Bedienungsanleitungen der Hersteller oder Bezugnahme auf industrielle Normen begründen keine Eigenschaftszusicherung oder Übernahme besonderer Einstandspflichten. Die Garantie für ein Produkt wird vom Hersteller gewährt. Die Dauer ist abhängig vom Produkt und Einsatzzweck. Für die Gewährleistung gelten die gesetzlichen Bestimmungen bzw. die darüber hinausgehende Gewährleistung der Hersteller. Die Gewährleistung beschränkt sich auf die Mängel, die nicht aus natürlicher Abnutzung, falscher Bedienung oder Behandlung herrühren. Sie erlischt bei Veränderungen oder Reparaturen, gleich von wem vorgenommen. Ansprüche darüber hinaus sind ausgeschlossen. Ebenso wird keine Haftung für Folgeschäden, die dem Kunden oder Dritten entstehen, übernommen. Die mit Erwerb des Produktes verbundenen betriebsbedingten baulichen Veränderungen sind Angelegenheit des Kunden. Für die Einhaltung von Arbeitsschutz- und Sicherheitsbestimmungen aller Art, die fachliche Qualifikation des Bestellers der Chemikalien, Metalle oder anderer Produkte steht allein der Kunde ein. Werden Chemikalien oder andere Produkte ausgeliefert, für deren Erwerb Endverbleibserklärungen, Verwendungszwecke, Angaben zum Verblleib, Angaben zur Verwendung o.a. nötig sind, steht allein der Kunde für falsche Angaban, falsche Urkunden, jedweden Mißbrauch bzw. andere Verwendung als angegeben ein und haftet allein für alle Verstöße gegen geltendes Recht. Analoges gilt auch für Chemikalien die ohne eine Endverbleibserklärung ausgeliefert werden, da eine mißbräuchliche Verwendung / Weiterverkauf durch den Anwender vom Lieferanten nicht ausgeschlossen werden kann. Im Falle berechtigter Beanstandungen werden die Waren kostenlos ausgetauscht. Falls dies nicht möglich ist, tritt Wandelung oder Minderung in Kraft. Haftung für Mangelfolgeschäden oder Produktionsausfälle ist in jedem Falle ausgeschlossen. Bieten wir eine Wartung an, ist der Wartungsumfang im Angebot beschrieben und gilt als frei vereinbart.  Der Kunde ist für die Klärung aller gesetzlichen oder behördlichen Anforderungen / für das gelieferte Produkt / die gelieferte Dienstleistung verantwortlich. Wird von uns eine notwendige Montage / Umbau / Aufbau einer Zusatzeinrichtung (z.B. Lüftung) vorgenommen stellt uns der Kunde von jeglichen Forderungen Dritter frei und haftet allein für die fehlerhafte Umsetzung einer Norm / Vorschrift. Wenn wir solche Umbauten vornehmen führen wir lediglich einen Kundenwunsch aus. Wir müssen weder von den örtlichen Gegebenheiten Kenntnis haben, noch die aktuelle Gesetzeslage bzw. Rechtspechung dazu kennen. Für den Anschluß der Medien (z.B. Strom, Wasser, Gas, Vakuum etc.) ist der Kunde verantwortlich. Das gilt ebenso für eventuelle Bauwerksabdichtungen bei Wanddurchbrüchen etc. Führen wir Hilfstätigkeit oder vorbereitenden Arbeiten für andere Gewerke aus, haften wir nicht. Das entsprechende Gewerk ist für die Einhaltung aller Vorschriften und Normen verantwortlich. Jede Beratungstätigkeit unsererseits erfolgt unverbindlich. Der Anwender muß seiner Sorgfaltspflicht in jedem Falle nachkommen, da unsere Beratung nur als unverbindliche allgemeine Information gilt. Wir übernehmen dafür keine Haftung. Wir speichern lediglich an den Kunden gesandte Angebote, Auftragsbestätigungen, Lieferscheine und Rechnungen. Der Kunde hat somit alle Daten über ihn bereits vorliegen.

  8. Mängel

    Verdeckte Mängel sind spätestens 7 Tage nach Erhalt, erkennbare Mängel sofort nach Waren- und Dienstleistungserhalt schriftlich mitzuteilen.

  9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

    Erfüllungsort und Gerichtsstand sind Rostock. Teilnichtigkeit einer Klausel hat keine Gesamtnichtigkeit zur Folge.

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